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Rechtsprechung
   BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,631
BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05 (https://dejure.org/2006,631)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2006 - 9 AZR 226/05 (https://dejure.org/2006,631)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 (https://dejure.org/2006,631)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung - Konkurrentenklage

  • openjur.de

    Beschäftigungsanspruch; vorübergehende Übertragung; kommissarisch wahrzunehmende Aufgabe einer stellvertretenden Schulleiterin; Konkurrentenklage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage im Rahmen der Bewerbung auf eine Stelle als stellvertretende Schulleitung; Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung nach Maßgabe der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen; Abgrenzung zwischen Lehrkraft und stellvertretender Schulleitung; ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; BAT-O § 24; ; BGB §§ ... 145 ff.; ; BGB § 315; ; SchulG vom 3. Juli 1991 § 41; ; SchulG vom 3. Juli 1991 § 42; ; VertretungsVO der Sächsischen Staatsregierung vom 27. Dezember 1999 § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorübergehende Übertragung der Aufgaben einer stellvertretenden Schulleiterin aufgrund tariflichen Weisungsrechts - keine Aufgabenübertragung durch Verwaltungsakt gegenüber angestellten Lehrern - umgesetzter Verwaltungsakt als Inhalt des Arbeitsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1064 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    Die Tarifvertragsparteien setzen damit aber die Zulässigkeit derartiger Zuweisungen als ungeschriebene Regel voraus (st. Rspr., vgl. BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - BAGE 101, 91).

    (2) Dieser Maßstab ist auch anzuwenden, wenn es um die nur vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten geht (BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - BAGE 101, 91, unter Aufgabe der Rechtsprechung zum Prüfmaßstab "Rechtsmissbrauch", dazu BAG 26. März 1997 - 4 AZR 604/95 - ZTR 1997, 413).

    Unter Berücksichtigung von § 12 BAT-O, der die Versetzung des Angestellten an dienstliche oder betriebliche Gründe bindet, kommen alle Erwägungen in Betracht, die mit der Besetzung der Stelle sachlich zusammenhängen (vgl. hierzu BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - aaO; 18. Juni 1997 - 4 AZR 728/95 - AP BAT-O § 24 Nr. 1).

    Handelt es sich um die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten außerhalb eines schon bestehenden Gesamtkonzepts, so muss auch das deutlich werden (BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - aaO).

    Weitere Folge einer solchen Übertragung ist gemäß § 22 BAT die Eingruppierung des Angestellten in die Vergütungsgruppe der höherwertigen Tätigkeit (BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - BAGE 101, 91).

    Die Befugnis des Arbeitgebers, dem Angestellten vorübergehend höherwertige Aufgaben zu übertragen, ist grundsätzlich zeitlich nicht beschränkt (BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 -BAGE 101, 91; 14. Dezember 2005 - 4 AZR 474/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    Der Antrag auf "Neubescheidung" der Bewerbung entspricht den vom Senat in ständiger Rechtsprechung als zulässig beurteilten Klagen in sog. arbeitsrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten (vgl. 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - BAGE 104, 295).

    Er ist an die Rechtsauffassung des Gerichts gebunden (st. Rspr. des Senats, vgl. 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - BAGE 104, 295).

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich die Billigkeit der Personalmaßnahme iSv. § 106 GewO iVm. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB ergeben soll, liegen bei dem zur Leistungsbestimmung berechtigten Arbeitgeber (vgl. BAG 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 -AP BAT-O § 24 Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 49).

    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat allerdings entschieden, für eine nur vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nach § 24 BAT-O bestehe nach mehr als vier Jahren regelmäßig kein sachlicher Grund mehr (16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 49).

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 181/97

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Schulleiterin trotz Widerrufs der

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    (2) Bei Beamten erfolgt die Zuweisung der Stelle auf der Grundlage öffentlichen Rechts, bei Angestellten auf der Grundlage des Privatrechts (vgl. BAG 16. September 1998 - 5 AZR 181/97 - BAGE 89, 376).

    (5) Die Klägerin beruft sich schon aus diesem Grund vergeblich auf die Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. September 1998 (- 5 AZR 181/97 - BAGE 89, 376).

  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98

    Widerruf des Auftrags, die Geschäfte eines Schulleiters wahrzunehmen

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    Es ist deshalb regelmäßig nicht ermessensfehlerhaft, wenn Funktionsstellen zunächst bis zum Abschluss des Besetzungsverfahrens vorübergehend übertragen werden (BAG 21. Juni 2000 - 5 AZR 805/98 - ZTR 2001, 25).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    Da Art. 33 Abs. 2 GG das Interesse der Verwaltung an möglichst leistungsfähigen Bediensteten sichert, sind auch noch nach Fristablauf eingehende Bewerbungen berücksichtigungsfähig (Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    Für die Kontrolle sind die Umstände zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich (BAG 7. September 2004 - 9 AZR 537/03 - BAGE 112, 13).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    Die Beurteilungsgrundsätze der Norm sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann heranzuziehen, wenn die Stelle ausgeschrieben wird und die Auswahl unter Leistungsaspekten erfolgen soll (31. März 2005 - 2 B 83.04 - 24. November 2004 - 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237).
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    Es gilt insoweit nichts anderes als für die Überprüfung befristeter Arbeitsbedingungen (vgl. BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 486/04 - AP BGB § 307 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 474/04

    Eingruppierung - Mitarbeiter einer Ratsfraktion

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    Die Befugnis des Arbeitgebers, dem Angestellten vorübergehend höherwertige Aufgaben zu übertragen, ist grundsätzlich zeitlich nicht beschränkt (BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 -BAGE 101, 91; 14. Dezember 2005 - 4 AZR 474/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 307/02

    Konkurrentenklage - Vorrang unterrepräsentierter Frauen - Härtefallregelung für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2002 - 1 B 1133/01

    Stellenausschreibung eines Beförderungsdienstpostens; Verbindlichkeit des

  • BVerwG, 31.03.2005 - 2 B 83.04

    Ausscheiden einer gesundheitlich amtsärztlich für geboten erachteten heimatnahmen

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 728/95

    Höhe der Zulage bei probeweiser Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94

    Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 604/95

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung einer tariflich geringer bewerteten Tätigkeit

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 559/01

    Altersteilzeitanspruch sächsischer Grundschullehrer; gesetzliche Vertretung des

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 598/99

    Aufwandsentschädigung - Hochschullehrer

  • LAG Sachsen, 23.11.2004 - 7 Sa 406/04
  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Der dabei in Ausfüllung der Begriffe "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung" dem Dienstherrn eröffnete Beurteilungsspielraum (vgl. Rn. 31 und 47) unterliegt schon von Verfassungs wegen einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfG 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - Rn. 77; 27. Mai 2013 - 2 BvR 462/13 - Rn. 14 mwN; 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - Rn. 10 mwN; vgl. auch BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - Rn. 62) .
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Dazu gehört nicht nur, dass er darlegt und ggf. beweist, dass seine Entscheidung billigem Ermessen entspricht (Senat 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - AP BAT-O § 24 Nr. 6), sondern auch, dass die Versetzung im Rahmen der gesetzlichen, arbeitsvertraglichen und kollektivrechtlichen Grenzen erfolgt ist (vgl. HWK/Lembke 2. Aufl. § 106 GewO Rn. 132 mwN).
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Für die Kontrolle sind dabei die Umstände zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich (Senat 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - Rn. 62, AP BAT-O § 24 Nr. 6).
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Rechtsprechung
   BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4988
BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05 (https://dejure.org/2006,4988)
BAG, Entscheidung vom 01.02.2006 - 5 AZR 395/05 (https://dejure.org/2006,4988)
BAG, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 5 AZR 395/05 (https://dejure.org/2006,4988)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Ungerechtfertigte Bereicherung - Aufrechnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitgebers gegen den Beschäftigten auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags; Geltendmachung des Anspruchs durch den Abzug vom Arbeitsentgelt; Zeitlicher Rahmen für die Nachholung der Geltendmachung eines ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 387 § 812 § 818; SGB IV § 28g
    Formlose Aufrechnung im Arbeitsverhältnis auch bei Schriftformerfordernis zur fristwahrenden Geltendmachung der Gegenforderung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifliches Schriftformerfordernis für die Geltendmachung einer Forderung steht formloser Aufrechnung nicht entgegen ? Aufrechnung dient nicht dem Zweck, Klarheit über das Erfüllungsverlangen zu verschaffen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1064 (Ls.)
  • DB 2006, 1165
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

    Auszug aus BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05
    Er hat aus den ihm bekannten Tatsachen eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung zu ziehen, wobei allerdings eine entsprechende "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt (Senat 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1, zu III 2 a der Gründe; BGH 7. Mai 1997 - IV ZR 35/96 - NJW 1997, 2381, 2382, zu II 4 a der Gründe).

    Der Bereicherte hat die Voraussetzungen des § 818 Abs. 3 BGB darzulegen und zu beweisen, weil es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung handelt (Senat 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1, zu III 4 a bb der Gründe).

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05
    a) Nach § 28g SGB IV hat der Arbeitgeber gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (zur Rechtsnatur dieses Anspruchs: BSG 29. Juni 2000 - B 4 RA 57/98 R - BSGE 86, 262, 268, zu Teil B 1 der Gründe; von BAG GS 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150, 159, zu III 3 c der Gründe offen gelassen).
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Auszug aus BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05
    a) Nach § 28g SGB IV hat der Arbeitgeber gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (zur Rechtsnatur dieses Anspruchs: BSG 29. Juni 2000 - B 4 RA 57/98 R - BSGE 86, 262, 268, zu Teil B 1 der Gründe; von BAG GS 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150, 159, zu III 3 c der Gründe offen gelassen).
  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 35/96

    Einwilligung der Gefahrsperson bei einer Gruppenversicherung

    Auszug aus BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05
    Er hat aus den ihm bekannten Tatsachen eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung zu ziehen, wobei allerdings eine entsprechende "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt (Senat 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1, zu III 2 a der Gründe; BGH 7. Mai 1997 - IV ZR 35/96 - NJW 1997, 2381, 2382, zu II 4 a der Gründe).
  • BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 326/93

    Beitragsabzug bei verspäteter Lohnzahlung

    Auszug aus BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05
    Das Nachholverbot bezweckt allerdings nicht den Schutz des Arbeitnehmers vor verspäteter Lohnzahlung (Senat 15. Dezember 1993 - 5 AZR 326/93 - BAGE 75, 225, 230 f., zu II 3 der Gründe).
  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 81/74

    Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gegen den Vermieter eines

    Auszug aus BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05
    Die Verweisung auf die §§ 812 ff. BGB hat den Zweck, den Umfang der Herausgabepflichten zu begrenzen, so dass nicht geprüft zu werden braucht, ob die Voraussetzungen des § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllt sind (BGH 14. Juni 1976 - III ZR 81/74 - WM 1976, 1056, 1060, zu V der Gründe).
  • LAG Hamm, 07.04.2005 - 16 Sa 1880/04

    Ausgleichsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer nach fehlerhafter

    Auszug aus BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. April 2005 - 16 Sa 1880/04 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 03.02.1971 - 7 Sa 108/70
    Auszug aus BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05
    Das tarifliche Schriftformerfordernis für die Geltendmachung der Forderung steht dem nicht entgegen (Schaub/Koch ArbR-Hdb. 11. Aufl. § 87 Rn. 13; ErfK/Preis 6. Aufl. §§ 194-218 BGB Rn. 71; aA LAG Düsseldorf 6. Januar 1971 - 2 Sa 424/70 - DB 1971, 1015).
  • LAG Düsseldorf, 06.01.1971 - 2 Sa 424/70
    Auszug aus BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05
    Das tarifliche Schriftformerfordernis für die Geltendmachung der Forderung steht dem nicht entgegen (Schaub/Koch ArbR-Hdb. 11. Aufl. § 87 Rn. 13; ErfK/Preis 6. Aufl. §§ 194-218 BGB Rn. 71; aA LAG Düsseldorf 6. Januar 1971 - 2 Sa 424/70 - DB 1971, 1015).
  • BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige

    Er hat aus den ihm bekannten Tatsachen eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung zu ziehen, wobei allerdings eine entsprechende "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 395/05 - zu I 3 a der Gründe, ZTR 2006, 319; 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - zu III 2 a der Gründe, AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1) .
  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters - Rückzahlung von Honoraren

    Das ist nur der Fall, wenn er aus den ihm bekannten Tatsachen auch eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung zieht, wobei allerdings eine entsprechende "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt (Senat 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1, zu III 2 a der Gründe mwN; 1. Februar 2006 - 5 AZR 395/05 - ZTR 2006, 319, zu I 3 a der Gründe).
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

    Er hat aus den ihm bekannten Tatsachen eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung zu ziehen, wobei allerdings eine entsprechende "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 395/05 - Rn. 17; 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - zu III 2 a der Gründe; BGH 4. September 2018 - VIII ZR 100/18 - Rn. 17) .
  • BAG, 03.05.2023 - 5 AZR 268/22

    Ausschlussfrist - Lohnforderung - Aufrechnung

    Die Aufrechnung hingegen setzt nach § 387 BGB voraus, dass zwei Personen einander ihrem Gegenstand nach gleichartige Leistungen schulden, sie ist ein Erfüllungssurrogat (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 395/05 - Rn. 27; BGH 24. September 2015 - IX ZR 55/15 - Rn. 20; allgA, vgl. nur MüKoBGB/Schlüter 9. Aufl. BGB § 387 Rn. 1; Grüneberg/Grüneberg BGB 82. Aufl. § 387 Rn. 1, jeweils mwN) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.07.2006 - 5 Sa 119/06

    Einbehalt rückständiger Sozialversicherungsbeiträge von laufenden Betriebsrenten

    b) Der vorliegende Fall unterscheidet sich mithin maßgeblich von demjenigen, der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 01.02.2006 - 5 AZR 395/05 - (zit. n. Juris) zugrunde lag.

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich hiervon maßgeblich dadurch, dass der Arbeitgeber in dem dortigen Fall (BAG, Urt. v. 01.02.2006 - 5 AZR 395/05 -) die konkret einbehaltene Beiträge, die er der Arbeitnehmerin rechtsgrundlos erstattet hatte, gerade nicht als Zahlstelle an die Krankenkasse abgeführt hatte.

  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 684/05

    Postulationsfähigkeit eines Verbandsvertreters

    Der Leistende muss, ggf. auf Grund einer "Parallelwertung in der Laiensphäre", wissen, dass er das Geleistete nach der Rechtslage nicht schuldet (Senat 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1, zu III 2 a der Gründe; 1. Februar 2006 - 5 AZR 395/05 - ZTR 2006, 319; BGH 28. November 1990 - XII ZR 130/89 - BGHZ 113, 62, 70; 7. Mai 1997 - IV ZR 35/96 - NJW 1997, 2381, 2382, zu I 4 a der Gründe).
  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 712/05

    Ungerechtfertigte Bereicherung, Aufrechnung

    Hinweise des Senats: Parallelsache zu Senat 1. Februar 2006 - 5 AZR 395/05 -.

    Hieran hat sich durch die Zahlung der Beklagten vom Dezember 2002 nichts geändert, denn die Einzugsstelle hat der Beklagten keine zuvor abgeführten Beiträge erstattet (vgl. Senat 1. Februar 2006 - 5 AZR 395/05 - ZMV 2006, 164).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 3 Sa 436/09

    Aufrechnung gegen Arbeitsentgeltforderung; Pfändungsschutz des Arbeitnehmers;

    Zwar wäre unabhängig von dem Erfordernis der Schriftform dessen ungeachtet auch eine mündlich erfolgte Aufrechnungserklärung dazu ausreichend (vgl. BAG 5 AZR 395/05 vom 01.02.2006, NZA 06, 1064 ; abweichend: LAG Düsseldorf DB 71, 1015).
  • LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06

    Vollstreckungsgegenklage, Rechtsschutzinteresse, Präklusion

    Diese Regelung bezweckt nicht den Schutz des Arbeitnehmers vor verspäteter Lohn- und Gehaltszahlung, so dass der Arbeitgeber regelmäßig bei verspäteter Entgeltzahlung und -abrechnung berechtigt ist, den Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrages vom Arbeitsentgelt abzuziehen (BAG, Urteil vom 01.02.2006, 5 AZR 395/05, ZTR 2006, 319, BAG GS vom 07.03.2001, a.a.O., Urteil vom 15.12.1993, 5 AZR 326/93, MDR 1994, 1129).
  • SG Landshut, 26.11.2015 - S 1 KR 140/14
    Die Aufrechnung dient nicht dem Zweck, dem Schuldner Klarheit über das Erfüllungsverlangen zu verschaffen, sondern ist Surrogat der Erfüllung ( BAG, Urteil vom 01.02.2006 - 5 AZR 395/05 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2022 - 25 Sa 1472/20

    Beginn der Pflichtversicherung VBL - Einbehalt und Abführung von

  • LAG Hamm, 15.04.2010 - 16 Sa 259/09

    Streitlosstellung von Entgeltansprüchen durch Lohnsteuerbescheinigung;

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Rechtsprechung
   BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 520/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3797
BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 520/04 (https://dejure.org/2005,3797)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2005 - 3 AZR 520/04 (https://dejure.org/2005,3797)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2005 - 3 AZR 520/04 (https://dejure.org/2005,3797)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Ergänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrages

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Zahlung einer Betriebsrente; Wegfall der gesetzlichen Rente wegen Berufsunfähigkeit; Gerichtliche Befugnis zur Lückenschließung durch ergänzende Auslegung des Tarifvertrages; Maßgeblichkeit des mutmaßlichen Willens der Tarifvertragsparteien

  • Judicialis

    TVG § 1 Auslegung; ; EKT in der in den Jahren 2001 und 2002 geltende... n Fassung § 34b; ; EKT in der in den Jahren 2001 und 2002 geltenden Fassung Anlage 7a; ; Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit vom 20. Dezember 2000; ; SGB VI nF §§ 43; ; SGB VI nF § 240; ; GG Art. 9 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Ergänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Regelungslücke durch Gesetzesänderung: Schließung durch ergänzende Tarifauslegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1064 (Ls.)
  • DB 2006, 2076
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03

    Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 520/04
    Wenn verschiedene Möglichkeiten der Lückenfüllung bestehen, bleibt es den Tarifvertragsparteien überlassen, eigenständig über die ihnen angemessen erscheinende Lösung zu entscheiden (vgl. ua. BAG 20. Juli 2000 - 6 AZR 347/99 - AP BMT-G II SR 2g § 2 Nr. 1 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 32, zu II 3 a der Gründe; 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - BAGE 110, 208, 216, zu I 4 b bb der Gründe jeweils mwN).
  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97

    Versorgungsansprüche bei Wechsel der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 520/04
    Die Gerichte haben nur dann die Möglichkeit und die Pflicht, eine unbewusste Regelungslücke zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (vgl. ua. BAG 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 41 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 31, zu I 2 a der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 344/02 - zu 1 c cc der Gründe, jeweils mwN).
  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 520/04
    Bei einer nachträglich entstandenen Regelungslücke kommt eine ergänzende Auslegung durch die Gerichte in Betracht, vor allem wenn die Gründe für die Ergänzungsbedürftigkeit - wie bei einer Gesetzesänderung - außerhalb des Tarifvertrages liegen (vgl. ua. BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 -BAGE 91, 358, 367 f. mwN).
  • BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 347/99

    Reisekostenvergütung - Monatliche Pauschale

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 520/04
    Wenn verschiedene Möglichkeiten der Lückenfüllung bestehen, bleibt es den Tarifvertragsparteien überlassen, eigenständig über die ihnen angemessen erscheinende Lösung zu entscheiden (vgl. ua. BAG 20. Juli 2000 - 6 AZR 347/99 - AP BMT-G II SR 2g § 2 Nr. 1 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 32, zu II 3 a der Gründe; 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - BAGE 110, 208, 216, zu I 4 b bb der Gründe jeweils mwN).
  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 344/02

    Überbrückungsbeihilfe - Rentenversicherungsbeiträge

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 520/04
    Die Gerichte haben nur dann die Möglichkeit und die Pflicht, eine unbewusste Regelungslücke zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (vgl. ua. BAG 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 41 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 31, zu I 2 a der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 344/02 - zu 1 c cc der Gründe, jeweils mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 2 Sa 51/04

    Ersatzkassentarifvertrag - Alters- und Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 520/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. September 2004 - 2 Sa 51/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 539/10

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeitsrente - Auslegung einer

    cc) Dieser Auslegung der Ruhegeldordnung steht das Urteil des Senats vom 15. November 2005 (- 3 AZR 520/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Krankenanstalten Nr. 4) nicht entgegen.

    Allein vor diesem Hintergrund hat der Senat in seinem Urteil vom 15. November 2005 (- 3 AZR 520/04 - aaO) angenommen, dass die tarifvertragliche Versorgungsordnung durch die Gesetzesänderung im Sozialversicherungsrecht lückenhaft geworden war und sodann geprüft, ob eine Ausfüllung der Lücke im Wege der ergänzenden Auslegung des Tarifvertrages in Betracht kam.

  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15

    Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer

    dazu etwa BAG 15.11.2005 - 3 AZR 520/04 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Krankenanstalten Nr. 4 = USK 2005, 151 [I.1 b. - "Juris"-Rn. 17]: "Die Rente wegen voller Erwerbsminderung entspricht nach Funktion und Rechtsfolgen der bisherigen Rente wegen Erwerbsunfähigkeit"; 19.1.2011 - 3 AZR 83/09 - BAGE 136, 374 = AP § 1 BetrAVG Invaliditätsrente Nr. 15 = EzA § 1 BetrAVG Invalidität Nr. 4 = MDR 2011, 1301 = NZA 2012, 566 [B.I.3 b, aa.

    Die Rente wegen voller Erwerbsminderung entspricht nach Voraussetzungen und Inhalt der bisherigen Erwerbsunfähigkeitsente"; 9.10.2012 - 3 AZR 539/10 - NZA-RR 2013, 256 = DB 2013, 942 [Orientierungssatz 2.]: "Die Regelung in einer Ruhegeldordnung-Betriebsvereinbarung aus dem Jahre 1985, dass Berufs- oder Erwerbsfähigkeitsrente für die Dauer der festgestellten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ... gewährt wird, ist eine zeit- und inhaltsdynamische Verweisung auf die sozialversicherungsrechtlichen Tatbestände, an deren Erfüllung des jeweils geltende Sozialversicherungsrecht die Zahlung einer gesetzlichen Rente wegen Leistungsminderung knüpft".S. dazu etwa BAG 15.11.2005 - 3 AZR 520/04 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Krankenanstalten Nr. 4 = USK 2005, 151 [I.1 b. - "Juris"-Rn. 17]: "Die Rente wegen voller Erwerbsminderung entspricht nach Funktion und Rechtsfolgen der bisherigen Rente wegen Erwerbsunfähigkeit"; 19.1.2011 - 3 AZR 83/09 - BAGE 136, 374 = AP § 1 BetrAVG Invaliditätsrente Nr. 15 = EzA § 1 BetrAVG Invalidität Nr. 4 = MDR 2011, 1301 = NZA 2012, 566 [B.I.3 b, aa.

    82) S. dazu etwa BAG 15.11.2005 - 3 AZR 520/04 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Krankenanstalten Nr. 4 = USK 2005, 151 [I.1 b. - "Juris"-Rn. 17]: "Die Rente wegen voller Erwerbsminderung entspricht nach Funktion und Rechtsfolgen der bisherigen Rente wegen Erwerbsunfähigkeit"; 19.1.2011 - 3 AZR 83/09 - BAGE 136, 374 = AP § 1 BetrAVG Invaliditätsrente Nr. 15 = EzA § 1 BetrAVG Invalidität Nr. 4 = MDR 2011, 1301 = NZA 2012, 566 [B.I.3 b, aa.

  • LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1170/10

    Zweistufigkeit der tariflichen Ausschlussfrist bei Anspruch auf

    (a) Die Voraussetzungen, die an eine Fortbildung (Franzen in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011, § 1 TVG Randnr. 102 f; Kamanabrou, Die Auslegung und Fortbildung des normativen Teils von Tarifverträgen, 1997, S. 268; Schaub, NZA 1994, S. 597, 601; Wank in Wiedemann, 7. Aufl. 2007, § 1 TVG Randnr. 1037 m. w. N.) bzw. ergänzende Auslegung (z. B. BAG, Urteil vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03; Urteil vom 15.11.2005 - 3 AZR 520/04; Urteil vom 26.10.2006 - 6 AZR 307/06; Urteil vom 11.11.2010 - 8 AZR 392/09; Zachert in Kempen/Zachert, 4. Aufl. 2006, Grundlagen Randnr. 399) tarifvertraglicher Vorschriften zu stellen sind, liegen vor.

    Eine unbewusste Regelungslücke kann auch dadurch entstehen, dass der Tarifvertrag mit höherrangigem Recht kollidiert (BAG, Urteil vom 15.11.2005 - 3 AZR 520/04; Zachert in Kempen/Zachert, Grundlagen Randnr. 404: "tarifexogene Lücke"), insbesondere, wenn die Tarifregelung infolge eines Verfassungsverstoßes teilunwirksam ist (BAG, Urteil vom 10.03.1994 -2 AZR 323/84 (C); Zachert in Kempen/Zachert, Grundlagen Randnr. 412).

  • LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10

    Zweistufigkeit der tariflichen Ausschlussfrist bei Anspruch auf

    (a) Die Voraussetzungen, die an eine Fortbildung (Franzen in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011, § 1 TVG Randnr. 102 f; Kamanabrou, Die Auslegung und Fortbildung des normativen Teils von Tarifverträgen, 1997, S. 268; Schaub, NZA 1994, S. 597, 601; Wank in Wiedemann, 7. Aufl. 2007, § 1 TVG Randnr. 1037 m. w. N.) bzw. ergänzende Auslegung (z. B. BAG, Urteil vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03; Urteil vom 15.11.2005 - 3 AZR 520/04; Urteil vom 26.10.2006 - 6 AZR 307/06; Urteil vom 11.11.2010 - 8 AZR 392/09; Zachert in Kempen/Zachert, 4. Aufl. 2006, Grundlagen Randnr. 399) tarifvertraglicher Vorschriften zu stellen sind, liegen vor.

    Eine unbewusste Regelungslücke kann auch dadurch entstehen, dass der Tarifvertrag mit höherrangigem Recht kollidiert (BAG, Urteil vom 15.11.2005 - 3 AZR 520/04; Zachert in Kempen/Zachert, Grundlagen Randnr. 404: "tarifexogene Lücke"), insbesondere, wenn die Tarifregelung infolge eines Verfassungsverstoßes teilunwirksam ist (BAG, Urteil vom 10.03.1994 -2 AZR 323/84 (C); Zachert in Kempen/Zachert, Grundlagen Randnr. 412).

  • LAG Baden-Württemberg, 12.08.2009 - 17 TaBV 3/09

    Tarifauslegung - Familienzuschlag - Besitzstandswahrung

    Fehlen solche Anhaltspunkte oder kommen insbesondere mehrere Möglichkeiten zur Lückenschließung in Betracht, kann ein mutmaßlicher Wille der Tarifvertragsparteien nicht festgestellt werden; eine Lückenschließung durch die Gerichte ist dann unzulässig, weil sie in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien eingriffe (EK-Franzen, 9. Aufl. 2009, § 2 TVG Rdn. 103 unter Bezug auf BAG, Urteil vom 15.11.2005, 3 AZR 520/04, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Krankenanstalten).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2009 - 1 Sa 245/08

    Mautkontrolleur, Schichtzulage, Schichtdienst, Dienstplan, Arbeitszeit,

    Wenn verschiedene Möglichkeiten der Lückenfüllung bestehen, bleibt es den Tarifvertragsparteien überlassen, eigenständig über die ihnen angemessen erscheinende Lösung zu entscheiden (BAG vom 15.11.2005 - 3 AZR 520/04, Rz. 21 m. w. N.).
  • LAG Bremen, 22.06.2010 - 1 Sa 13/10

    Auslegung von Tarifverträgen; Höhe der Zulage bei nur vorübergehender Übertragung

    Im Falle einer unbewussten Regelungslücke ist es den Gerichten für Arbeitssachen verwehrt, diese zu schließen, sofern mehrere Möglichkeiten der Lückenschließung bestehen (vgl. BAG, Urt. v. 16.10.2007 - 9 AZR 170/07 - AP Nr. 34 zu § 670 BGB m.w.N.; BAG, v. 20.07.2000 - 6 AZR 647/99 - AP Nr. 12 zu § 2 BMT-G II SR II g; BAG, Urt. v. 15.11.2005 - 3 AZR 520/04 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge:.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2011 - 5 Sa 106/10

    Auslegung eines Konzerntarifvertrages - Eingruppierung von Pflegehelfern -

    Die Gerichte haben nur dann die Möglichkeit und die Pflicht, eine unbewusste Regelungslücke zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (BAG 15. November 2005 - 3 AZR 520/04 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Krankenanstalten; BAG 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - AP Nr. 41 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.09.2010 - 12 Sa 56/09

    Persönliche Zulage nach TVUmBw

    Die Schließung einer unbewussten Tariflücke ist nur dann zulässig, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifparteien ergeben (BAG 08.11.2006 - 4 AZR 558/05 - AP BMT-G II Nr. 1; BAG, 15.11.2005 -3 AZR 520/04- AP TVG § 1 Tarifverträge: Krankenanstalt Nr. 4; ErfK/Franzen 10. Aufl. § 1 TVG Rn 103).
  • LAG Hamm, 07.08.2019 - 3 Sa 404/19

    Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf Gewährung eines Branchenzuschlags

    Eine ergänzende Tarifauslegung kommt nur in Betracht, wenn zum Einen eine unbewusste Regelungslücke besteht und sich zum Anderen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (BAG 15.11.2005, 3 AZR 520/04).
  • LAG Düsseldorf, 02.06.2014 - 8 Sa 1111/13

    Voraussetzungen von Ansprüchen aufgrund eines Haustarifvertrages

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 Sa 1601/06

    Eingruppierung - Urlaubsgeld - betriebliche Übung

  • LAG Hamm, 14.03.2019 - 18 Sa 1196/18

    Samstagszuschlag; Schichtarbeitszuschlag

  • ArbG Dortmund, 22.01.2009 - 6 Ca 2696/08

    Kein Anspruch auf Zahlung einer tariflichen Leistungszulage gem. § 18 TVöD-VKA i.

  • ArbG Braunschweig, 30.10.2006 - 3 Ca 366/06
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Rechtsprechung
   BAG, 18.10.2005 - 3 AZR 48/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6086
BAG, 18.10.2005 - 3 AZR 48/05 (https://dejure.org/2005,6086)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2005 - 3 AZR 48/05 (https://dejure.org/2005,6086)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - 3 AZR 48/05 (https://dejure.org/2005,6086)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Begriff des ruhegehaltsfähigen Einkommens - Einbeziehung von Zuschlägen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung der Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge und Nachtarbeitszuschläge bei der Berechnung einer "zusätzlichen Versorgung"; Auslegung einer Versorgungsordnung (VO) zu einer Betriebsvereinbarung; "In der Höhe schwankende Zuwendungen" im Sinne der VO; Sinn und ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Auslegung; ; EStG § 3b; ; SGB VI § 157; ; SGB VI § 161 Abs. 1; ; SGB VI § 162 Nr. 1; ; ArbeitsentgeltVO § 1

  • rechtsportal.de

    Betriebliche Altersversorgung; Sozialversicherungsrecht - Begriff des ruhegehaltsfähigen Einkommens; Nichtanrechnung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Begriff des ruhegehaltsfähigen Einkommens ? Auslegung der Versorgungsregelung nach Wortlaut, Gesamtzusammenhang und Zweck der Zusage ? Vorliegend danach keine Berücksichtigung von Sonntags-, Feiertags- und Nachzuschlägen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1064 (Ls.)
  • DB 2006, 224
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Niedersachsen, 10.11.2004 - 6 Sa 1255/04

    Nachtarbeitszuschläge, Feiertagszuschläge und Sonntagszuschläge als

    Auszug aus BAG, 18.10.2005 - 3 AZR 48/05
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. November 2004 - 6 Sa 1255/04 B - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2012 - 2 Sa 216/12

    Betriebliche Altersversorgung - Nachtzulage - Bruttomonatsentgelt

    Zuwendung kann auch durchaus eine Leistung sein, die von der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beeinflusst wird (vgl. BAG, Urteil vom 18.10.2005, 3 AZR 48/05, NZA 2006, 1064).
  • LAG Düsseldorf, 22.06.2012 - 6 Sa 750/12
    Eine Versorgungsordnung für Gehaltsteile, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegen, soll üblicherweise die Lücke schließen, die dadurch entsteht, dass dieser Einkommensteil bei der staatlichen Versorgung nicht berücksichtigt wird (vgl. auch BAG v. 18.10.2005 - 3 AZR 48/05 - EzA § 1 BetrAVG Nr. 86).
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Rechtsprechung
   BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 405/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6076
BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 405/05 (https://dejure.org/2006,6076)
BAG, Entscheidung vom 14.06.2006 - 5 AZR 405/05 (https://dejure.org/2006,6076)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 5 AZR 405/05 (https://dejure.org/2006,6076)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Gewährung bezahlten Freizeitausgleichs für die Arbeit einer Straßenbahnfahrerin an Wochenfeiertagen; Begriff des lohnzahlungspflichtigen Wochenfeiertags; Maßgeblichkeit des im jeweiligen Beschäftigungsbetrieb geltenden Feiertagsrechts; ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1; ; Anlage 1 zum BMT-G II (Sondervereinbarung für Arbeiter im Betriebs- und Verkehrsdienst von Nahverkehrsbetrieben) § 8 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Bezahlter Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit in Nahverkehrsbetrieben

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Bezahlter Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit ? Maßgeblich das im jeweiligen Beschäftigungsbetrieb geltende Feiertagsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1064 (Ls.)
  • DB 2006, 2016
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 20/99

    Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit und Dienstplan

    Auszug aus BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 405/05
    Zweck dieser Regelung ist nach der Senatsrechtsprechung, den Beschäftigten im Fahrdienst einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass sie an Feiertagen eingesetzt werden, die für andere Beschäftigte des Betriebs unter Fortzahlung der Vergütung in der Regel arbeitsfrei sind (Senat 20. September 2000 - 5 AZR 20/99 -AP BMT-G II § 8 Nr. 1, zu B III 2 b cc der Gründe).

    Ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 30 Abs. 1 BMT-G II, § 2 EFZG besteht nicht (Senat 20. September 2000 - 5 AZR 20/99 - aaO, zu B III 2 b dd der Gründe).

    Andernfalls könnten die Ersatztage nicht von vornherein eingeplant werden (Senat 20. September 2000 - 5 AZR 20/99 - AP BMT-G II § 8 Nr. 1, zu B III 2 b cc der Gründe).

    a) Entgegen der Auffassung der Revision führt die Senatsrechtsprechung zu § 8 Abs. 2 Anl. 1 (20. September 2000 - 5 AZR 20/99 - AP BMT-G II § 8 Nr. 1) nicht zu einer Schlechterstellung der im Fahrdienst Beschäftigten gegenüber den nicht im Schichtdienst Tätigen.

  • LAG Köln, 10.06.2005 - 12 Sa 1453/04

    Beschäftigter im Fahrschichtdienst hat keinen Anspruch auf bezahlte

    Auszug aus BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 405/05
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. Juni 2005 - 12 Sa 1453/04 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 21.11.2016 - 9 Sa 715/16

    Auslegung eines Tarifvertrags; Lohnzahungspflichtiger Wochenfeiertag;

    Lohnzahlungspflichtig bedeutet aber, dass für die Mitarbeiter eine Lohnzahlungspflicht besteht (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung BAG v. 14.06.2006 - 5 AZR 405/05, juris).

    Damit aber orientiert sich der Tarifvertrag schon durch die Verwendung des Begriffs "lohnzahlungspflichtig" eindeutig am Entgeltfortzahlungsgesetz (vgl. dazu auch BAG v. 14.06.2006 - 5 AZR 405/05, juris).

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